Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen der Salzburg Taxi Transfers Tours (nachfolgend „Unternehmen“), insbesondere für Flughafentransfers, stündliche Chauffeur-Buchungen, Tagesausflüge und Exkursionen, Fernfahrten innerhalb Europas, Hochzeitsservice, Festspiel- und Veranstaltungsservice sowie Kurierfahrten.

Die AGB gelten für alle über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege abgeschlossenen Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Fahrgast bzw. Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) als auch für Unternehmer.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchung

Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung dar. Der Kunde gibt durch die Buchung über das Online-Buchungsformular, per E-Mail oder telefonisch ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch das Unternehmen (per E-Mail oder in Textform) zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung folgende Angaben vollständig und korrekt mitzuteilen: Name und Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit der gewünschten Abholung, Abhol- und Zielort, Anzahl der Fahrgäste, besondere Anforderungen (z. B. Kindersitze, Sondergepäck) sowie bei Flughafentransfers die Flugnummer und voraussichtliche Ankunftszeit.

Fehlerhafte Angaben des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten, die durch fehlerhafte Angaben entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

Beförderungsverträge werden ausschließlich mit voll geschäftsfähigen Personen geschlossen. Bei Buchung für Dritte bestätigt der Buchende, zur Vertretung befugt zu sein.

§ 3 Leistungsumfang

Das Unternehmen erbringt die Beförderung von Personen und deren Gepäck gemäß den bei der Buchung vereinbarten Angaben. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Bei Flughafentransfers umfasst die Leistung die Abholung am vereinbarten Treffpunkt (z. B. Ankunftshalle mit Namensschild), eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten ab tatsächlicher Landung (sofern die Flugnummer angegeben wurde), Beförderung zum Zielort und Unterstützung beim Gepäck.

Bei Stundenbuchungen beginnt die Leistungszeit mit der vereinbarten Abholzeit. Wartezeiten und Zwischenstopps sind in der gebuchten Stundenanzahl inkludiert. Bei Tagesausflügen richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Tourenbeschreibung bzw. individueller Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) und beinhalten die gesetzliche österreichische Umsatzsteuer (derzeit 10 % für Personenbeförderung gemäß § 10 Abs. 2 Z 6 UStG), Straßenmaut und Autobahngebühren (Vignette, Tunnelgebühren) sowie Parkgebühren, soweit im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich.

Der angegebene Preis ist ein Fixpreis für die vereinbarte Strecke bzw. Leistung. Nachträgliche Routenänderungen oder zusätzliche Stopps auf Wunsch des Kunden können zu Mehrkosten führen, über die der Kunde vorab informiert wird.

Die Bezahlung erfolgt wahlweise in bar oder per Kredit-/Debitkarte im Fahrzeug. Die Zahlung ist unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Für Geschäftskunden kann nach gesonderter Vereinbarung eine Rechnungsstellung mit Zahlungsziel erfolgen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Das Unternehmen behält sich vor, bei hochpreisigen Buchungen oder zu Spitzenzeiten (z. B. Salzburger Festspiele) eine Vorauszahlung zu verlangen.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

Der Kunde kann eine Buchung bis spätestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenlos stornieren. Die Stornierung muss in Textform (E-Mail) oder telefonisch erfolgen.

Bei Stornierungen weniger als 36 Stunden vor dem Abholzeitpunkt wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Fahrpreises berechnet. Bei Stornierungen weniger als 12 Stunden vor dem Abholzeitpunkt oder bei Nichterscheinen (No-Show) wird der volle Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Unternehmen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei nachweislich durch Flugausfall oder erhebliche Flugverspätung bedingtem Nichterscheinen bietet das Unternehmen nach Möglichkeit eine kostenlose Umbuchung an.

Personenbeförderungsverträge mit festem Termin sind gemäß § 1 Abs. 3 FAGG vom Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes ausgenommen. Das vertragliche Stornierungsrecht bleibt davon unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort bereit zu stehen, die Anweisungen des Fahrpersonals in Bezug auf Sicherheit zu befolgen und das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.

Im Fahrzeug ist das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) untersagt. Tiere dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung mitgeführt werden.

Erscheint der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt (bei Flughafentransfers: 60 Minuten nach Landung) und ist telefonisch nicht erreichbar, gilt dies als Nichterscheinen.

Für durch den Kunden verursachte Verschmutzungen oder Beschädigungen am Fahrzeug wird eine Reinigungspauschale von 150 € bis 500 € je nach Umfang berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Bei darüber hinausgehenden Schäden werden die tatsächlichen Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

§ 7 Kindersitze und Kindersicherheit

Kindersitze werden vom Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern dies bei der Buchung angegeben wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahl und das Alter der Kinder bei der Buchung mitzuteilen. Babyschalen (Gruppe 0/0+) müssen vom Kunden selbst mitgebracht werden.

Kann die Beförderung aufgrund fehlender oder ungeeigneter Kindersicherung nicht gesetzeskonform durchgeführt werden, ist das Unternehmen berechtigt, die Fahrt zu verweigern. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis fällig.

§ 8 Beförderungsverweigerung

Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Beförderung zu verweigern oder abzubrechen, wenn der Kunde oder mitreisende Personen die Sicherheit gefährden, gegen die Pflichten gemäß § 6 verstoßen oder die Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde. Die Verweigerung muss verhältnismäßig sein. In diesem Fall behält das Unternehmen den Anspruch auf den vollen Fahrpreis.

§ 9 Haftung

Das Unternehmen haftet für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen gegenüber Verbrauchern nur für Personenschäden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit — mit Ausnahme von Personenschäden — ausgeschlossen.

Für Gepäck und persönliche Gegenstände, die dem Unternehmen zur Beförderung übergeben werden (z. B. im Kofferraum), haftet das Unternehmen bei Verschulden bis zu einem Betrag von 1.000 € pro Fahrgast. Für im Fahrzeug vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Aufgefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit 14 Tage aufbewahrt.

Verspätungen aufgrund von Verkehr, Straßensperren, Witterung oder sonstigen nicht beeinflussbaren Umständen begründen keinen Schadensersatzanspruch. Bei Flughafentransfers wird keine Haftung für verpasste Flüge übernommen, sofern die vereinbarte Abholzeit eingehalten wurde.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere das Produkthaftungsgesetz oder das KSchG) entgegenstehen.

§ 10 Höhere Gewalt

Wird die Leistung durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen, extremes Wetter) unmöglich, ist das Unternehmen von der Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

§ 11 Gepäck und Sondergepäck

Im Fahrpreis ist die Mitnahme von handelsüblichem Reisegepäck (Koffer, Taschen) im Rahmen der Fahrzeugkapazität inkludiert. Sondergepäck wie Skiausrüstung, Fahrräder, Musikinstrumente oder übergroße Gegenstände muss bei der Buchung angegeben werden. Für Sondergepäck kann ein Aufpreis anfallen, über den der Kunde vorab informiert wird.

§ 12 Datenschutz

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Grenzüberschreitende Fahrten

Bei grenzüberschreitenden Fahrten ist der Kunde für die Einhaltung pass- und zollrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle mitreisenden Personen über gültige Reisedokumente verfügen. Verzögerungen aufgrund fehlender Dokumente gehen zu Lasten des Kunden.

§ 14 Gewerberechtliche Grundlage

Das Unternehmen ist im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung für das Mietwagengewerbe (Gelegenheitsverkehr) gemäß dem österreichischen Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG). Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf Grundlage vorheriger Aufträge (Bestellfahrten).

§ 15 Versicherung

Das Unternehmen verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Alle eingesetzten Fahrzeuge sind ordnungsgemäß versichert und gewartet. Für Fahrgäste besteht während der Beförderung Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Den Kunden wird empfohlen, für die Reise eine eigene Reise- bzw. Unfallversicherung abzuschließen.

§ 16 Beschwerden

Beschwerden sollten möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Leistung, per E-Mail an das Unternehmen gerichtet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzfristen bleiben davon unberührt.

§ 17 Alternative Streitbeilegung

Das Unternehmen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Dem Kunden steht der ordentliche Rechtsweg offen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU bleiben die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts ihres Aufenthaltsstaates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).

Für Verbraucher ist der Gerichtsstand das für den Wohnsitz zuständige Gericht gemäß § 14 KSchG. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel). Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website abrufbar.